IO HAWK SERVICE PORTAL

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR RMA

Bitte lies Dir dringend die unten stehenden Punkte durch bevor Du eine Reklamation beantragst

Bitte beachte: Unser Portal funktioniert über ein Ticket-System. Du kannst uns nur zu bestehenden Tickets antworten. Diese erhältst du von der email Adresse service@iohawk-service.de . SENDE KEINE einzelnen emails ungefragt an diese Adresse, da diese im Ticketportal nicht zugeordnet werden kann ! Insbesondere dann nicht, wenn dein Ticket oder Deine Reklamation bereits erledigt ist !

Nutze für alle Anfragen unsere email Adresse: order@iohawk-europe.com !

Wir geben 24 Monate Gewährleistung auf unsere Geräte.  Während dieser Zeit kannst Du jederzeit einen RMA Antrag stellen.  Bitte beachte hierzu auch unsere Bedingungen zur Gewährleistung. Diese haben wir unten nochmals verlinkt

Nur bei uns gekaufte Ware
Wir reparieren nur Ware von direkten Kunden ( Also wenn Du bei uns gekauft hast). Falls Du ein Endkunde bist und eines unserer Produkte bei einem autorisierten Shop / Händler / Distributor erworben hast, kontaktiere diesen bitte. Der Händler wird die defekten Produkte reparieren und/oder austauschen. Alle unsere Distributions- und Handelspartner sind mit dem nötigen RMA Support und Ersatzteilen ausgestattet. Wir reparieren im übrigen auch keine Ware von anderen Herstellern.


GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN UND HINWEISE ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER IO HAWK INVEST GMBH

Erwerben Sie ein Produkt direkt bei uns, so stehen Ihnen die gesetzlichen oder vertraglichen Mängelhaftungsansprüche direkt gegenüber der IO Hawk Invest GmbH zu.  Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate.

In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, bei dem Sie das Produkt erworben haben.

Nachfolgend möchten wir Sie über die gesetzlichen bzw. vertraglichen Mängelhaftungsansprüche informieren:

Erwerben Sie ein neues Produkt als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung. Bei gebrauchten Produkten oder B-Ware, also beispielsweise Neuware mit Abweichungen zu der normalen Beschaffenheit, kann vertraglich in einem begrenzten Umfang von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Näheres hierzu können Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

Erwerben Sie ein Produkt als Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Eigennutzung oder zum Wiederverkauf, so gelten hierfür ebenfalls abweichende Regelungen, die Sie in unseren jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer oder unternehmerische Endverbraucher entnehmen können.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen ein mangelfreies Produkt zu übergeben, was natürlich auch unseren Qualitätsanforderungen entspricht. Das Produkt ist nach dem Gesetzeswortlaut frei von Sachmängeln, wenn es bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entspricht. Die vorgenannten Anforderungen sind in § 434 BGB gesetzlich definiert.

Ein Sachmangel kann insbesondere in den folgenden Fällen ausgeschlossen sein,

  • bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen,
  • bei allen Teilen, die funktionsbedingt einem nicht vorzeitigem Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt,
  • bei Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, Wartung, Umbauten oder Austausch von Teilen entstehen,
  • bei Unfallschäden oder sonstige Einwirkungen von außen, soweit diese nicht auf Informations- oder Produktfehler zurückzuführen sind.

Zum Nachweis des Kauf- oder Übergabedatums heben Sie bitte die Kaufbelege wie Rechnung und / oder Kassenzettel für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf. Zwar ist dies keine Voraussetzung für Ihre Ansprüche, jedoch müssten Sie uns im Zweifel den Erwerb und das Kaufdatum bei uns nachweisen.

Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Gerätes  in Werkstoff und Herstellung während der gesetzlichen Gewährleistung ab dem Datum der Übergabe des Produktes gewährt. Die Erfüllung der Gewährleistungspflicht erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung  oder Austausch des Gerätes . Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren Servicedienst oder Vertragswerkstätten und umfasst: Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils, Arbeitszeit, Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung. Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
2) Durch Vorlage des Kaufvertrages mit Kassenbeleg oder Kaufquittung ist der Gewährleistungsanspruch nachzuweisen.
3) Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Gerät zu keinem anderen als dem in der Bedienungsanleitung vom Hersteller vorgesehenen Zweck zu benutzen. Keine Vermietung, sonstiger kommerzieller Gebrauch oder Wettkampfeinsatz.
4) Wenn das Gerät von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Tuning, die beispielsweise Motoren schneller machen, als ursprünglich von uns verkauft. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die Betriebsinstruktionen über die Behandlung des Gerätes nicht befolgt werden.

5) Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung gelten erst nach mehreren Fehlschlägen der Nachbesserung. Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt dem Hersteller. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels erhoben werden. Durch die ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleistungsdauer weder erneuert noch verlängert.

6) Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie von IO Hawk schriftlich bestätigt sind.

Nicht eingeschlossen in der Gewährleistung sind:
Geplatzte Reifen bei Rädern oder Scootern wenn diese selbst hervorgerufen worden sind (z.B beim Überfahren von spitzen Gegenständen).  Alle Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen. Alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung, usw., welche die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht wesentlich beeinträchtigen. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Standzeiten, den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des Benutzers, den Schaden selber zu beheben. Bauteile die der Abnutzung unterliegen, wie z.B. Reifen, Schlauch, Fussplattform Leuchtkörper, Schalter etc. sind ausgeschlossen, ausgenommen eindeutige Material- bzw. Herstellungsfehler. Gewährleistungen sind außerdem ausgeschlossen bei der üblichen Abnutzung von Verschleissteilen wie:  ( Reifen, Bremsen/Bremsbeläge, Ketten, Ritzel, Tretlager, Sattel, Federgabel, Speichen, Gepäckträger, Bowdenzüge, Lenkergriffe, Schläuche/ Mäntel, Klingel, Katzenaugen, Front /-Rücklicht, Pedalarme/ Pedale, Fahrradständer, Felgenschloss, Gangschaltung, Zahnkränze/Kassetten/ Kette

Gewährleistungsausschluss bei:
Nichtverwendung von Originalersatzteilen. Schäden die durch Wasser, Hagel, Steinschlag, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel, usw. entstanden sind.
Schäden verursacht durch Sturz, Stoss, Schlag, Fall.
Bauteile die Während den normalen Wartungsarbeiten ausgetauscht werden.
Geräte aus zweiter Hand gekauft (Secondhandkauf, es sei denn der Erstkäufer ist unser direkter Kunde und du hast die Gewährleistungsansprüche schriftlich übernommen)

Noch einige Hinweise: Die Beweislast liegt beim Käufer

Bei der Feststellung eines Sachmangels wird die Beweislast relevant. Diese trägt grundsätzlich der Käufer. Sie müssen beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe des E-Scooters vorlag.

Um Sie als Käufer zu schützen, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand, sofern Sie den Mangel innerhalb eines Jahres gegenüber dem Verkäufer anzeigen (§ 477 Abs. 1 BGB). Dies gilt jedoch nur, wenn Sie den E-Scooter als Verbraucher zu privaten Zwecken erworben haben und mithin ein sogenannter Verbrauchsgüterkaufvorliegt.

Nach einem Jahr müssen Sie uns beweisen dass ein Mangel bereits bei der Übergabe bestand. (Beweislastumkehr). Dieses ist ebenfalls gesetzlich geregelt

Bei eScootern gilt: Bei Fremdanbauten im Bereich der Elektronik bei eScootern inklusive anderer Motoren dürfen wir als Kba zertifizierter Hersteller keine Gewährleistungsreparaturen durchführen!

Sollten wir dieses feststellen erheben wir in diesen Fall:

  1. Eine Kostenpauschale (Handlings- und Techniker-Pauschale) von 39,90 € und Sie tragen die Hin und Rücksendekosten. (bei eScootern von weiteren  2 x 39,90). 
  2. Bitte beachten Sie das wir eine Pauschale von 39€ Bearbeitungsgebühr + 2 x 39,90€ Versandkosten berechnen werden, wenn es sich bei Ihrem Fall um keinen Gewährleistungsfall handelt.
  3. Bei stark verschmutzen Fahrzeugen berechnen wir eine Gebühr von 29,00€ für die Reinigung.

Ich bin nicht euer direkter Kunde, oder ausserhalb der Gewährleistung,  kann ich trotzdem bei euch Reparieren lassen ?

Natürlich ist dies möglich ! Es wird allerdings kostenpflichtig ! Unsere Techniker versuchen vorab mit Dir einen Kostenvoranschlag zu erarbeiten

Nicht eingeschlossen in der Gewährleistung sind:
Geplatzte Reifen bei Rädern oder Scootern wenn diese selbst hervorgerufen worden sind (z.B beim Überfahren von spitzen Gegenständen).  Alle Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen. Alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung, usw., welche die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht wesentlich beeinträchtigen. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Standzeiten, den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des Benutzers, den Schaden selber zu beheben. Bauteile die der Abnutzung unterliegen, wie z.B. Reifen, Schlauch, Fussplattform Leuchtkörper, Schalter etc. sind ausgeschlossen, ausgenommen eindeutige Material- bzw. Herstellungsfehler. Gewährleistungen sind außerdem ausgeschlossen bei der üblichen Abnutzung von Verschleissteilen wie:  ( Reifen, Bremsen/Bremsbeläge, Ketten, Ritzel, Tretlager, Sattel, Federgabel, Speichen, Gepäckträger, Bowdenzüge, Lenkergriffe, Schläuche/ Mäntel, Klingel, Katzenaugen, Front /-Rücklicht, Pedalarme/ Pedale, Fahrradständer, Felgenschloss, Gangschaltung, Zahnkränze/Kassetten/ Kette